Geschäftsnummer: | 24.7697 |
Eingereicht von: | Friedl Claudia |
Einreichungsdatum: | 18.09.2024 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung |
Schlagwörter: | Schweiz; Frage; Bundesrat; Woche; Antwort; UN-Klimakonferenz; Glasgow-Abkommen; Projekte; Ausland; Schweizerische; Exportrisikoversicherung; Richtlinien; Gasprojekte; Entscheidung; Glasgow-Agreement; Klimaschutzmassnahmen |
Auf diese Frage gab der Bundesrat letzte Woche keine Antwort. An der UN-Klimakonferenz 2021 hat die Schweiz das Glasgow-Abkommen unterzeichnet und sich damit verpflichtet, keine fossilen Projekte im Ausland mehr zu fördern. Im Mai dieses Jahres hat die SERV (Schweizerische Exportrisikoversicherung) ihre Richtlinien geändert und Gasprojekte wieder zugelassen.
- Wurde das UVEK für diese Entscheidung zugezogen?
- Wird damit das Glasgow-Agreement gebrochen?
- Wer wacht über die Klimaschutzmassnahmen?