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Anfrage: Glasgow-Abkommen: Nimmt das UVEK seine Aufsicht nicht wahr?

Geschäftsnummer:

24.7697

Eingereicht von:

Friedl Claudia

Einreichungsdatum:

18.09.2024

Stand der Beratung:

-

Zuständigkeit:

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Schlagwörter:

Schweiz; Frage; Bundesrat; Woche; Antwort; UN-Klimakonferenz; Glasgow-Abkommen; Projekte; Ausland; Schweizerische; Exportrisikoversicherung; Richtlinien; Gasprojekte; Entscheidung; Glasgow-Agreement; Klimaschutzmassnahmen

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Eingereichter Text

Auf diese Frage gab der Bundesrat letzte Woche keine Antwort. An der UN-Klimakonferenz 2021 hat die Schweiz das Glasgow-Abkommen unterzeichnet und sich damit verpflichtet, keine fossilen Projekte im Ausland mehr zu fördern. Im Mai dieses Jahres hat die SERV (Schweizerische Exportrisikoversicherung) ihre Richtlinien geändert und Gasprojekte wieder zugelassen.
- Wurde das UVEK für diese Entscheidung zugezogen?
- Wird damit das Glasgow-Agreement gebrochen?
- Wer wacht über die Klimaschutzmassnahmen?

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.